Wie beim Anbringen der Weihnachtsbeleuchtung gilt auch beim Abhängen: Allgemeine rechtliche Regelungen hierfür gibt es nicht. Jedoch sollten Sie erneut gesellschaftliche und religiöse Konventionen beherzigen.
Mit dem 6. Januar, dem Tag der Heiligen Drei Könige, endet für viele allgemeinhin die Weihnachtszeit. Dann lassen viele Kommunen die Weihnachtsbäume durch die örtliche Müllabfuhr abholen. Für die katholische Kirche endet die Weihnachtszeit offiziell mit dem ersten Sonntag nach dem Tag der Heiligen Drei Könige. Zu diesem Zeitpunkt sind auch an und in den meisten Häusern die Weihnachtsbeleuchtung und -Dekoration verschwunden.
Es gibt jedoch einige, vor allem sehr traditionsbewusste christliche Familien, für die der 2. Februar (Mariä Lichtmess) das Ende der Weihnachtszeit markiert. Diese Tradition geht auf einen jüdischen Brauch zurück: Früher galten Frauen gemäß dem Alten Testament 40 Tage nach der Geburt eines Sohnes (und 80 Tage nach der Geburt einer Tochter) als unrein. Danach mussten sie ein Reinigungsopfer darbringen. Allerspätestens am 2. Februar ist es also Zeit, Ihre Weihnachtsbeleuchtung abzunehmen.